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   OVG Sachsen, 10.04.2003 - 7 D 14/02.F   

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https://dejure.org/2003,28672
OVG Sachsen, 10.04.2003 - 7 D 14/02.F (https://dejure.org/2003,28672)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.04.2003 - 7 D 14/02.F (https://dejure.org/2003,28672)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. April 2003 - 7 D 14/02.F (https://dejure.org/2003,28672)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des Bodenordnungsverfahrens; Selbstständiges Anlagen- bzw. Gebäudeeigentum; Begründung von Volkseigentum

  • Judicialis

    LwAnpG § 64; ; ZGB-DDR § 459; ; VO ü. die Sicherung d. Volkseigentums bei Baumaßnahmen von Betrieben auf vertraglich genutzten nichtvolkseigenen Grundstücken vom 7.4.1983

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.09.1998 - 11 C 4.97

    Anordnung der Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2003 - 7 D 14/02
    Ohne Zustimmung des Grundeigentümers erfolgtes tatsächliches Handeln allein genügte hierfür nicht (gegen BVenvG, Urt. vom 2.9.1998, RdL 1999, 16 [18]).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 2.9.1998, RdL 1999, 16 [18]) fasse die Voraussetzungen für ein gesetzlich geregeltes Nutzungsrecht noch weiter und lasse es ausreichen, dass der Grundeigentümer durch die Nutzungsvereinbarung im Interesse der staatlich verfolgten Kollektivierung der Landwirtschaft von der privatnützigen Verwendung seines Grundeigentums ausgeschlossen worden sei.

    Insoweit sei auch auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (VIZ 1999, 91 f.) zu verweisen.

    Sie schließen ein Verfahren nach dem LwAnpG weder aus noch beanspruchen die in jenen Gesetzen geregelten Verfahren einen Vorrang vor dem Bodenordnungsverfahren (BVerwG, Urt. v. 2.9.1998, RdL 1999, 16 [17]; zum VZOG vgl. auch ThürOVG, Urt, v. 5.6.2002, RdL 2003, 101 [103]).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 2.9.1998 (RdL 1999, 16 [18]), auf das sich der Beklagte in diesem Zusammenhang maßgeblich stützt, ohne weitere Argumentation ausführt, dass der gesetzliche Eigentumserwerb nach § 459 Abs. 1 ZGB "nicht von der Zustimmung des Grundeigentümers" abhing, sondern (nur) an "tatsächliches Handeln" anknüpfte, überzeugt dies im Hinblick auf die oben genannte Verordnung nicht.

    Die im Urteil vom 2.9.1998 (aaO) enthaltene Verweisung auf die vorangegangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.8.1997 (BVerwG 7 C 66.96 -, ZOV 1997, 435) ändert daran nichts, weil sich dort nur die Aussage findet, dass der gesetzliche Eigentumserwerb an tatsächliches Handeln anknüpfte.

    Auch soweit das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 2.9.1998 (aaO) ausführt, eine "Deckungsgleichheit von Nutzungsrecht und Sondereigentum im Sinne einer Identität von Nutzungsberechtigtem und Sondereigentümer" sei nicht erforderlich, wird dies in dem als Beleg genannten Urteil vom 9.7.1997 (RdL 1998, 158) nicht erörtert.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.1996 - 9 K 3/94

    Bodenneuordnungsverfahren; Getrenntes Gebäudeeigentum; Sondereigentum;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2003 - 7 D 14/02
    Soweit sich der Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auf das Urteil des OVG MV vom 4.11.1996 - 9 K 3/94 - (nur im juris enthalten) berufen hat, ist ihr offensichtlich entgangen, dass vorliegend gerade kein Versuch unternommen worden ist, zunächst eine Vereinbarung mit der Klägerin zu erzielen.
  • BVerwG, 09.07.1997 - 11 C 2.97

    Recht der Landwirtschaft - Flurbereinigung, Form und Inhalt der Ladung zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2003 - 7 D 14/02
    Auch soweit das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 2.9.1998 (aaO) ausführt, eine "Deckungsgleichheit von Nutzungsrecht und Sondereigentum im Sinne einer Identität von Nutzungsberechtigtem und Sondereigentümer" sei nicht erforderlich, wird dies in dem als Beleg genannten Urteil vom 9.7.1997 (RdL 1998, 158) nicht erörtert.
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 66.96

    Staatlich finanzierte Baumaßnahmen auf nichtvolkseigenem Grundstück -

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2003 - 7 D 14/02
    Die im Urteil vom 2.9.1998 (aaO) enthaltene Verweisung auf die vorangegangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.8.1997 (BVerwG 7 C 66.96 -, ZOV 1997, 435) ändert daran nichts, weil sich dort nur die Aussage findet, dass der gesetzliche Eigentumserwerb an tatsächliches Handeln anknüpfte.
  • OLG Brandenburg, 07.09.1994 - 3 U 68/93

    Übernahme der funktionalen Zuständigkeit des Landgerichts durch Kreisgericht der

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2003 - 7 D 14/02
    Anders als das Bundesverwaltungsgericht geht das OLG Brandenburg (VIZ 1995, 51 [52]) unter Hinweis auf Oefele (in Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl., Anlage I zum Einigungsvertrag RdNr. 405) davon aus, dass Volkseigentum an den in § 459 Abs. 1 ZGB genannten Baulichkeiten nur dann entstehen konnte, "wenn sie in Ansehung eines wirksamen schuldrechtlichen Nutzungsvertrages, der die konkrete Bebauung ausdrücklich gestattete, errrichtet worden sind".
  • OVG Sachsen, 10.09.1997 - 7 S 125/97

    Pächter; Forellenzucht; Erwerbsmäßigkeit; Bodenordnungsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2003 - 7 D 14/02
    Für das vom Beklagten und der Beigeladenen übereinstimmend angenommene getrennte Gebäudeeigentum an der Reithalle bietet auch das Grundbuch (zu dessen Bedeutung vgl. SächsOVG, Urt. v. 10.9.1997, SächsVBl. 1998, 111; ThürOVG, Urt. v. 5.6.2002, RdL 2003, 101 [103]) von, keinen Anhaltspunkt.
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